B E I T R A G S O R D N U N G

§ 1 Der Verein erhebt Beiträge. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 1,00 Euro pro Mitglied (= 12,00 Euro jährlich).

§ 2 Der Beitrag soll möglichst einmal jährlich bargeldlos auf das Vereinskonto entrichtet werden.

§ 3 Der Beitrag ist fällig:

– beim Eintritt in den Verein und
– am Beginn des Kalenderjahres (spätestens am 28.2. des Jahres).

§ 4 Zur Erleichterung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Vorstandsmitglieder wird empfohlen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

§ 5 Nach einer schriftlichen Mahnung (ohne Einschreiben) ist der Vorstand berechtigt, bei Nichtzahlung des Beitrages den Ausschluss zu beschließen.

§ 6 Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen eine Beitragssenkung oder Beitragsbefreiung für ein Kalenderjahr auszusprechen.

§ 7 Im Gründungsjahr wird der volle Jahresbeitrag fällig.

§ 8 Die Umstellung des Beitrages von DM auf Euro zum 01.01.2002 erfolgt aus Gründen der Vereinfachung nach dem Schlüssel 2 (DM) = 1 (Euro).

Einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 11.06.2001.